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Art. 22 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - 2. Talentpauschale

Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
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Art. 22 MSBGV · 2. Talentpauschale

1. Eine Talentpauschale kann beim Amt beantragt werden. Die Auszahlung an die privaten Mittelschulen basiert auf den verrechenbaren Schülereinheiten.

2. Die privaten Mittelschulen teilen dem Amt bis 15. Juli die beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit, welche im auslaufenden Schuljahr die Bedingungen zur Aufnahme in das von der Regierung genehmigte Förderprogramm erfüllt und am Förderprogramm teilgenommen haben.

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