425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 20 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Zusatzpauschale
Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
Art. 20 MSBGV · Zusatzpauschale
1. Die Zusatzpauschale wird als ein von den verrechenbaren Schülereinheiten abhängiger Zuschlag auf der Betriebs- und der Investitionspauschale berechnet.