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Art. 20 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Zusatzpauschale

Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
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Art. 20 MSBGV · Zusatzpauschale

1. Die Zusatzpauschale wird als ein von den verrechenbaren Schülereinheiten abhängiger Zuschlag auf der Betriebs- und der Investitionspauschale berechnet.

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