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425.080 MSBGVOCESMS CH-GR

Art. 2 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Beitragsberechtigung 1. Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 MSBGV · Beitragsberechtigung 1. Grundsatz

1. Bündner Schülerinnen und Schüler, welche eine private Mittelschule besuchen, gelten als beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler im Sinne des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz).

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