425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 18 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Verwaltungskostenpauschale
Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
Art. 18 MSBGV · Verwaltungskostenpauschale
1. Auf den bereinigten Nettokosten wird eine Verwaltungskostenpauschale von 1,5 Prozent zur Deckung der Leistungen der kantonalen Verwaltung zugunsten der kantonalen Mittelschule am Standort Chur gewährt.