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Art. 17 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Betriebspauschale

Leistungsaufträge und Pauschalen für private Mittelschulen
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Art. 17 MSBGV · Betriebspauschale

1. Die Nettokosten der kantonalen Mittelschule am Standort Chur gemäss Jahresrechnung des vorangegangenen Rechnungsjahres werden für die Berechnung der Betriebspauschale folgendermassen bereinigt

a) Abzug der Aufwendungen und Erträge, welche im Zusammenhang mit der zweisprachigen Maturität im ersten bis vierten Ausbildungsjahr des vierjährigen Gymnasiums stehen;

b) Abzug der Aufwendungen, welche Doppelzahlungen zur Folge hätten;

c) Abzug der Aufwendungen, welche für das Amt oder für Dritte anfallen;

d) Erhöhung um Beiträge, welche die Gemeinden für die Schülerinnen und Schüler des Untergymnasiums entrichten;

e) Erhöhung um die Kosten für den Immobilienunterhalt und die Mobiliarbeschaffungen;

f) Erhöhung um einen Zehntel des Aufwandes für Mobiliar- und EDV-Anschaffungen, welche während der Sanierung der Bündner Kantonsschule Halde und Plessur angefallen sind, erstmals für das Schuljahr 2015/16 und letztmals für das Schuljahr 2024/25;

g) Erhöhung um einen Fünftel des Aufwandes für Mobiliar- und EDV-Anschaffungen, welche für den Neubau Mensa/Mediothek anfallen, erstmals in demjenigen Schuljahr, welches auf die Genehmigung der Schlussabrechnung folgt.

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