Art. 15 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Leistungsaufträge 1. Voraussetzungen
Art. 15 MSBGV · Leistungsaufträge 1. Voraussetzungen
1. Für die Erstellung oder Verlängerung eines Leistungsauftrags reichen die Mittelschulen ohne kantonale Trägerschaft dem Amt bis 31. Juli des Vorjahres ein schriftliches Gesuch unter Beilage der Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen im Sinne von Artikel 12 des Mittelschulgesetzes ein, bestehend aus
a) Jahresrechnung, Budget, Finanzplan über vier Jahre sowie Finanzkennzahlen;
b) Stundentafeln, Lehrplänen und Promotionsbestimmungen;
c) aktuelle Qualitätszertifikate und tabellarische Übersicht über die Qualifikationen der Lehrpersonen der Schule;
d) Handelsregisterauszug;
e) Journal des Kontos "zweckgebundene Reserven Notlage" gemäss Artikel 27 dieser Verordnung sowie Auszug des entsprechenden Bankkontos in den Aktiven oder eine gleichwertige schriftliche Garantie der Standortgemeinde beziehungsweise -region.
2. Der Bedarfsnachweis für neu zu errichtende Mittelschulen gemäss Artikel 12 Absatz 2 des Mittelschulgesetzes umfasst
a) Antrag der Standortregion inklusive Beurteilung des Bedarfs für eine Mittelschule und der prognostizierten Anzahl beitragsberechtigter Schülerinnen und Schüler;
b) Beschreibung des Ausbildungs- und Sprachkonzepts;
c) Wertschöpfungsprognose.
3. Die Berichterstattung an das Amt erfolgt gemäss den Vorgaben des für die entsprechende Abrechnungsperiode erteilten Leistungsauftrags.