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Art. 14 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Verrechnung an Gemeinden

Gemeindebeitrag für das Untergymnasium
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Art. 14 MSBGV · Verrechnung an Gemeinden

1. Das Amt teilt den Mittelschulen die verrechenbaren Schülereinheiten für das abgelaufene Schuljahr und den periodisch an die Teuerung angepassten Gemeindebeitrag bis 15. September mit.

2. Die Mittelschulen stellen für beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler des Untergymnasiums nach den Vorgaben des Amts den Wohngemeinden der Eltern den Gemeindebeitrag pro verrechenbare Schülereinheit in Rechnung.

3. Die Mittelschulen informieren bis 15. Oktober die Wohngemeinden der Eltern derjenigen beitragsberechtigten Schülerinnen und Schüler, welche an der Mittelschule das Untergymnasium besuchen. Sie stellen auf Ende des ersten Semesters diesen Wohngemeinden pro Schülerin beziehungsweise Schüler eine Teilzahlung in der Höhe von 7000 Franken in Rechnung.

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