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Art. 12 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Gebühren

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 12 MSBGV · Gebühren

1. Für die Absolvierung der kantonalen Aufnahmeprüfung ist eine Gebühr von 100 Franken zu entrichten.

2. Für die Erlangung der Fachmaturität im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Fachmittelschule ist eine Gebühr von 460 Franken zu entrichten.

3. An der Handels- und der Informatikmittelschule ist im vierten Ausbildungsjahr, in dem das Langzeitpraktikum absolviert wird, eine Gebühr von 460 Franken zu entrichten.

4. Beitragsberechtigte Schülerinnen und Schüler, welche nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung ohne Wiederholung der Abschlussklasse nochmals zur Prüfung antreten, entrichten eine Prüfungsgebühr von 200 Franken.

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