425.080
MSBGVOCESMS
CH-GR
Art. 1 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 MSBGV · Zweck
1. Diese Verordnung legt das Schulgeld sowie die Gebühren für den Besuch einer Mittelschule fest und regelt die Erteilung der Leistungsaufträge sowie die kantonalen Beitragszahlungen an die privaten Mittelschulen.