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Art. 1 Verordnung über Beitragszahlungen und Gebühren im Mittelschulwesen des Kantons Graubünden (MSBGV) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 MSBGV · Zweck

1. Diese Verordnung legt das Schulgeld sowie die Gebühren für den Besuch einer Mittelschule fest und regelt die Erteilung der Leistungsaufträge sowie die kantonalen Beitragszahlungen an die privaten Mittelschulen.

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