Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.060 AufnahmeV CH-GR

Art. 6a Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Rechtsweg

Organisation der kantonalen Aufnahmeprüfung
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Art. 6a AufnahmeV · Rechtsweg

1. Entscheide des Amts über die Nichtgewährung des Nachteilsausgleichs können innert zehn Tagen beim Departement angefochten werden.

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