425.060
AufnahmeV
CH-GR
Art. 6a Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Rechtsweg
Organisation der kantonalen Aufnahmeprüfung
Art. 6a AufnahmeV · Rechtsweg
1. Entscheide des Amts über die Nichtgewährung des Nachteilsausgleichs können innert zehn Tagen beim Departement angefochten werden.