Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.060 AufnahmeV CH-GR

Art. 29 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 29 AufnahmeV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. September 2008 in Kraft.

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