425.060
AufnahmeV
CH-GR
Art. 27 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 27 AufnahmeV · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen vom 14. September 1999 wird aufgehoben.