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425.060 AufnahmeV CH-GR

Art. 27 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 27 AufnahmeV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Aufnahmeprüfungen an den Bündner Mittelschulen vom 14. September 1999 wird aufgehoben.

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