Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.060 AufnahmeV CH-GR

Art. 26 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Vollzug

Schlussbestimmungen
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Art. 26 AufnahmeV · Vollzug

1. Der Vollzug obliegt dem Amt.

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