Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.060 AufnahmeV CH-GR

Art. 21 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Prüfungsdurchschnitt

Gegenstand der kantonalen Aufnahmeprüfungen und Bewertung
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Art. 21 AufnahmeV · Prüfungsdurchschnitt

1. Der Prüfungsdurchschnitt berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt aus den Prüfungsfachnoten.

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