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425.060 AufnahmeV CH-GR

Art. 18 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Prüfungsfächer

Gegenstand der kantonalen Aufnahmeprüfungen und Bewertung
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Art. 18 AufnahmeV · Prüfungsfächer

1. Es wird ausschliesslich schriftlich geprüft für die Zulassung in die

1. * erste Gymnasialklasse in der bei der Prüfungsanmeldung bezeichneten Erstsprache und in Mathematik. Das Prüfungsfach Mathematik umfasst zwei separat benotete Prüfungen: Mathematik schriftlich (Schwerpunkt Algebra und Geometrie) und fixierendes Kopfrechnen;

2. * dritte Gymnasialklasse, die erste Klasse der Handels-, Informatik- oder Fachmittelschule in der bei der Prüfungsanmeldung bezeichneten Erstsprache, in Englisch, in Arithmetik und Algebra sowie in Geometrie.

2. ...

3. ...

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