425.060
AufnahmeV
CH-GR
Art. 18 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Prüfungsfächer
Gegenstand der kantonalen Aufnahmeprüfungen und Bewertung
Art. 18 AufnahmeV · Prüfungsfächer
1. Es wird ausschliesslich schriftlich geprüft für die Zulassung in die
1. * erste Gymnasialklasse in der bei der Prüfungsanmeldung bezeichneten Erstsprache und in Mathematik. Das Prüfungsfach Mathematik umfasst zwei separat benotete Prüfungen: Mathematik schriftlich (Schwerpunkt Algebra und Geometrie) und fixierendes Kopfrechnen;
2. * dritte Gymnasialklasse, die erste Klasse der Handels-, Informatik- oder Fachmittelschule in der bei der Prüfungsanmeldung bezeichneten Erstsprache, in Englisch, in Arithmetik und Algebra sowie in Geometrie.
2. ...
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