425.060
AufnahmeV
CH-GR
Art. 10 Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV) - Prüfungsgruppen
Organisation der kantonalen Aufnahmeprüfung
Art. 10 AufnahmeV · Prüfungsgruppen
1. Die Prüfungsgruppe für die erste Gymnasialklasse setzt sich pro geprüftes Fach in der Regel aus zwei Lehrpersonen der kantonalen Mittelschule am Standort Chur, zwei Lehrpersonen der privaten Mittelschulen und zwei Primarlehrpersonen zusammen.
2. Die Prüfungsgruppe für die dritte Gymnasialklasse sowie die erste Klasse der Handels-, Informatik- und Fachmittelschule setzt sich pro geprüftes Fach in der Regel aus zwei Lehrpersonen der kantonalen Mittelschule am Standort Chur, zwei Lehrpersonen der privaten Mittelschulen und zwei Sekundarlehrpersonen zusammen.
3. Die Prüfungsgruppen erarbeiten die Aufgabenstellungen mit verbindlichen Lösungen und Korrekturanweisungen und erstatten Bericht zuhanden der Aufnahmeprüfungskommission.