Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.050 GYMVOLIC CH-GR

Art. 32 Verordnung über das Gymnasium (GymV) - Ausgestaltung des Maturitätsausweises

Maturitätsprüfung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 GymV · Ausgestaltung des Maturitätsausweises

1. Der Besuch von immersiv unterrichteten Fächern wird im Maturitätsausweis aufgeführt.

2. Im Maturitätsausweis können zusätzliche Einträge, insbesondere die Note für Turnen und Sport sowie während der letzten beiden Jahre der Maturitätsausbildung erlangte Sprachzertifikate, aufgeführt werden.

← Art. 31 GymV Verordnung über das Gymnasium (GymV) - Geltungsbereich Art. 33 GymV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →