425.040
CH-GR
Art. 4 Verordnung über die Aufsichtskommission im Mittelschulwesen - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 4 Verordnung über die Aufsichtskommission im Mittelschulwesen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement für die Erziehungskommission vom 27. Oktober 1998 wird auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung aufgehoben.