Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.040 CH-GR

Art. 2 Verordnung über die Aufsichtskommission im Mittelschulwesen - Aufgaben

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Verordnung über die Aufsichtskommission im Mittelschulwesen · Aufgaben

1. Die Kommission überwacht die Aufnahme- und Abschlussprüfungen an den Mittelschulen. Sie führt Unterrichtsbesuche durch und berät das Amt im Bereich des Mittelschulwesens.

2. Über die Prüfungsüberwachung und die Unterrichtsbesuche erstatten die Kommissionsmitglieder dem Amt Bericht.

← Art. 1 Verordnung über die Aufsichtskommission im Mittelschulwesen Zusammensetzung Art. 3 Verordnung über die Aufsichtskommission im Mittelschulwesen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →