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Art. 5 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Jährliche Schulzeit, Ferien, Lektionendauer

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 5 Mittelschulgesetz, MSG · Jährliche Schulzeit, Ferien, Lektionendauer

1. Die jährliche Schulzeit beträgt 39 Schulwochen. Das Aufnahmeverfahren und die Abschlussprüfungen werden innerhalb dieser Schulzeit durchgeführt.

2. Das Departement legt für die kantonalen Mittelschulen die Ferien fest.

3. Eine Lektion dauert mindestens 40 Minuten. Unterrichtsausfälle sind zu vermeiden.

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