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Art. 33 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Beiträge an Mittelschulen im Kanton Tessin

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Art. 33 Mittelschulgesetz, MSG · Beiträge an Mittelschulen im Kanton Tessin

1. Der Kanton kann für Bündner Schülerinnen und Schüler Beiträge an Mittelschulen im Kanton Tessin gewähren.

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