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Art. 28 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Talentpauschale

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Art. 28 Mittelschulgesetz, MSG · Talentpauschale

1. Die Regierung kann privaten Mittelschulen mit genehmigten Förderprogrammen jährlich eine Talentpauschale pro teilnehmende Bündner Schülerin oder teilnehmenden Bündner Schüler von maximal 1000 Franken ausrichten (Stand Landesindex der Konsumentenpreise von 102,8 Punkten, Basisindex 2015).

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