Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.000 MSGLESLSMS CH-GR

Art. 27 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Sprachpauschale

Finanzierung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27 Mittelschulgesetz, MSG · Sprachpauschale

1. Für den Unterricht in der Erstsprache Rätoromanisch oder Italienisch in Kombination mit einem Immersionsfach in der entsprechenden Sprache kann die Regierung den privaten Mittelschulen für Bündner Schülerinnen und Schüler eine Sprachpauschale pro Klassenzug von maximal 39 000 Franken ausrichten (Stand Landesindex der Konsumentenpreise von 102,8 Punkten, Basisindex 2015).

← Art. 26 Mittelschulgesetz, MSG Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Gegenstand Art. 28 Mittelschulgesetz, MSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →