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Art. 21 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Kantonales Wohnheim

Kantonale Mittelschulen
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Art. 21 Mittelschulgesetz, MSG · Kantonales Wohnheim

1. Der Kanton führt am Standort Chur ein Wohnheim, in welchem Bündner Schülerinnen und Schüler in häuslicher Gemeinschaft Verpflegung und Unterkunft zu angemessenen Preisen erhalten.

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