Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
425.000 MSGLESLSMS CH-GR

Art. 20 Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Lehrpläne und Organisation

Kantonale Mittelschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (35 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 20 Mittelschulgesetz, MSG · Lehrpläne und Organisation

1. Die Lehrpläne sowie die Organisationsstrukturen kantonaler Mittelschulen werden von der Regierung erlassen.

← Art. 19 Mittelschulgesetz, MSG Gesetz über die Mittelschulen im Kanton Graubünden (Mittelschulgesetz, MSG) - Gegenstand Art. 21 Mittelschulgesetz, MSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →