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Art. 2 Verordnung über die Schulzahnpflege - Gegenstand

Allgemeines
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Art. 2 Verordnung über die Schulzahnpflege · Gegenstand

1. Die Schulzahnpflege umfasst

a) Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit;

b) die jährliche Kontrolle des Gebisses.

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