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Art. 16 Verordnung über die Schulzahnpflege - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 16 Verordnung über die Schulzahnpflege · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. August 2007 in Kraft und findet erstmals für das Kindergartenjahr beziehungsweise das Schuljahr 2007/2008 Anwendung.

2. Die Verordnung über die Schulzahnpflege vom 5. September 1995 wird aufgehoben.

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