421.850
CH-GR
Art. 16 Verordnung über die Schulzahnpflege - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 16 Verordnung über die Schulzahnpflege · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. August 2007 in Kraft und findet erstmals für das Kindergartenjahr beziehungsweise das Schuljahr 2007/2008 Anwendung.
2. Die Verordnung über die Schulzahnpflege vom 5. September 1995 wird aufgehoben.