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Art. 10 Verordnung über den schulärztlichen Dienst - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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Art. 10 Verordnung über den schulärztlichen Dienst · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft und findet erstmals für das Kindergartenjahr beziehungsweise das Schuljahr 2005/06 Anwendung.

2. Auf diesen Zeitpunkt werden die Verordnung über den schulärztlichen Dienst vom 22. August 1995 sowie der Tarif für die Honorierung der Schulärzte vom 22. August 1995 aufgehoben.

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