421.800
CH-GR
Art. 10 Verordnung über den schulärztlichen Dienst - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
Art. 10 Verordnung über den schulärztlichen Dienst · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft und findet erstmals für das Kindergartenjahr beziehungsweise das Schuljahr 2005/06 Anwendung.
2. Auf diesen Zeitpunkt werden die Verordnung über den schulärztlichen Dienst vom 22. August 1995 sowie der Tarif für die Honorierung der Schulärzte vom 22. August 1995 aufgehoben.