421.040
AVOTOACT
CH-GR
Art. 9 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Steuerungsgruppe
Zulassungsvoraussetzungen und Organisation der Aufnahmeprüfung
Art. 9 AVOT · Steuerungsgruppe
1. Das Amt bestimmt eine Steuerungsgruppe. Diese besteht aus fünf Mitgliedern.
2. Der Steuerungsgruppe obliegen folgende Aufgaben
a) * Vorbereitung und Durchführung der Aufnahmeprüfung, wobei die Durchführung des Prüfungsteils Persönlichkeitsprofil Dritten übertragen werden kann;
b) * Erarbeitung der Aufgabenstellungen des sportmotorischen und musikalischen Tests;
c) * Bewertung der einzelnen Prüfungsteile, wobei die Bewertung des Prüfungsteils spezifische Potenzialeinschätzung zusammen mit zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des jeweiligen Kantonalverbandes erfolgt;
d) * Entscheide betreffend Zulassung oder Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung beziehungsweise Bestehen oder Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung.
3. ...
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
U 2023 48 · gr (Art. 9 Abs. 2 lit. d AVOT)
Appeal Dismissed Due to Ineligibility and Lack of Standing Following School Transfer
gruppe obliegt der Entscheid betreffend Zulassung oder Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung bzw. deren Bestehen oder Nichtbestehen (Art. 9 Abs. 2 lit. d AVOT). Deren Entscheide können innert 10 Tagen mit Beschwerde beim EKUD angefochten werden (Art. 22 Abs. 1 AVOT). Die Steuerungsgruppe