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421.040 AVOTOACT CH-GR

Art. 9 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Steuerungsgruppe

Zulassungsvoraussetzungen und Organisation der Aufnahmeprüfung
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Art. 9 AVOT · Steuerungsgruppe

1. Das Amt bestimmt eine Steuerungsgruppe. Diese besteht aus fünf Mitgliedern.

2. Der Steuerungsgruppe obliegen folgende Aufgaben

a) * Vorbereitung und Durchführung der Aufnahmeprüfung, wobei die Durchführung des Prüfungsteils Persönlichkeitsprofil Dritten übertragen werden kann;

b) * Erarbeitung der Aufgabenstellungen des sportmotorischen und musikalischen Tests;

c) * Bewertung der einzelnen Prüfungsteile, wobei die Bewertung des Prüfungsteils spezifische Potenzialeinschätzung zusammen mit zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des jeweiligen Kantonalverbandes erfolgt;

d) * Entscheide betreffend Zulassung oder Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung beziehungsweise Bestehen oder Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung.

3. ...

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

U 2023 48 · gr (Art. 9 Abs. 2 lit. d AVOT)
Appeal Dismissed Due to Ineligibility and Lack of Standing Following School Transfer
gruppe obliegt der Entscheid betreffend Zulassung oder Nichtzulassung zur Aufnahmeprüfung bzw. deren Bestehen oder Nichtbestehen (Art. 9 Abs. 2 lit. d AVOT). Deren Entscheide können innert 10 Tagen mit Beschwerde beim EKUD angefochten werden (Art. 22 Abs. 1 AVOT). Die Steuerungsgruppe