Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.040 AVOTOACT CH-GR

Art. 8 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Prüfungsgebühr

Zulassungsvoraussetzungen und Organisation der Aufnahmeprüfung
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Art. 8 AVOT · Prüfungsgebühr

1. Mit der Anmeldung zur Prüfung ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt maximal 400 Franken und wird vom Amt festgelegt.

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