421.040
AVOTOACT
CH-GR
Art. 8 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Prüfungsgebühr
Zulassungsvoraussetzungen und Organisation der Aufnahmeprüfung
Art. 8 AVOT · Prüfungsgebühr
1. Mit der Anmeldung zur Prüfung ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt maximal 400 Franken und wird vom Amt festgelegt.