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421.040 AVOTOACT CH-GR

Art. 3 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Aufnahmeprüfung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 AVOT · Aufnahmeprüfung

1. Für den Eintritt in die erste, zweite oder dritte Talentklasse ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.

2. ...

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