421.040
AVOTOACT
CH-GR
Art. 3 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Aufnahmeprüfung
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 AVOT · Aufnahmeprüfung
1. Für den Eintritt in die erste, zweite oder dritte Talentklasse ist grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
2. ...