Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.040 AVOTOACT CH-GR

Art. 11 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Weitere Bestimmungen

Zulassungsvoraussetzungen und Organisation der Aufnahmeprüfung
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Art. 11 AVOT · Weitere Bestimmungen

1. Das Amt erlässt weitere Bestimmungen betreffend die Organisation und die Durchführung der Aufnahmeprüfung.

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