421.040
AVOTOACT
CH-GR
Art. 1 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 AVOT · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt für die Talentbereiche Sport und Musik das Aufnahmeverfahren für den Eintritt in eine Talentklasse.