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421.040 AVOTOACT CH-GR

Art. 1 Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen (AVOT) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 AVOT · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt für die Talentbereiche Sport und Musik das Aufnahmeverfahren für den Eintritt in eine Talentklasse.

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