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Art. 12 Verordnung über weiter gehende Tagesstrukturen (Tagesstrukturverordnung) - Genehmigung der Tarife

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Art. 12 Tagesstrukturverordnung · Genehmigung der Tarife

1. Mit der Anerkennung der Betreuungsangebote gelten auch die Tarife für die Beiträge der Erziehungsberechtigten als genehmigt.

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