421.010
VSVOSP
CH-GR
Art. 41 Verordnung zum Volksschulgesetz (Volksschulverordnung, VSV) - Fortsetzung des Schuljahres in unterer Klasse
Organisation der Schule - Promotion und Übertritt
Art. 41 Volksschulverordnung, VSV · Fortsetzung des Schuljahres in unterer Klasse
1. Bei Überforderung einer Schülerin oder eines Schülers kann der Schulrat im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson ausnahmsweise während des ersten Semesters eine Versetzung in die untere Klasse beschliessen.