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Art. 28 Verordnung zum Volksschulgesetz (Volksschulverordnung, VSV) - Zweisprachig geführte Schulen und Klassen

Organisation der Schule - Lerninhalte, Lehrplan und Lehrmittel
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Art. 28 Volksschulverordnung, VSV · Zweisprachig geführte Schulen und Klassen

1. In zwei Kantonssprachen geführte Schulen und Klassen werden gestützt auf ein Gesuch und ein entsprechendes Konzept von der Regierung bewilligt.

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