421.010
VSVOSP
CH-GR
Art. 28 Verordnung zum Volksschulgesetz (Volksschulverordnung, VSV) - Zweisprachig geführte Schulen und Klassen
Organisation der Schule - Lerninhalte, Lehrplan und Lehrmittel
Art. 28 Volksschulverordnung, VSV · Zweisprachig geführte Schulen und Klassen
1. In zwei Kantonssprachen geführte Schulen und Klassen werden gestützt auf ein Gesuch und ein entsprechendes Konzept von der Regierung bewilligt.