421.010
VSVOSP
CH-GR
Art. 26 Verordnung zum Volksschulgesetz (Volksschulverordnung, VSV) - Unterrichtsfächer 1. Primarstufe
Organisation der Schule - Lerninhalte, Lehrplan und Lehrmittel
Art. 26 Volksschulverordnung, VSV · Unterrichtsfächer 1. Primarstufe
1. Die Lektionentafel für die Primarstufe umfasst Pflichtfächer.
2. Das Fach Religion wird von den Landeskirchen verantwortet und ist als Pflichtfach in den Stundenplänen aufzuführen.