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Art. 88a Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Pauschalbeiträge an Klassenlager, Projektwochen und Exkursionen

Finanzierung der Schulen - Beiträge des Kantons und der Schulträgerschaften
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Art. 88a Volksschulgesetz, VSG · Pauschalbeiträge an Klassenlager, Projektwochen und Exkursionen

1. Der Kanton fördert mit Pauschalbeiträgen an die Schulträgerschaften die Durchführung von mehrtägigen Klassenlagern, von Projektwochen und von Exkursionen mit externer Übernachtung während der Schulwochen.

2. Der kantonale Beitrag beträgt 20 Franken pro Schülerin oder Schüler und durchgeführtem Tag mit externer Übernachtung.

3. Der maximale kantonale Pauschalbeitrag pro Klasse und Lager, Projektwoche oder Exkursion beträgt 1500 Franken pro Schuljahr.

4. Die Regierung kann den Beitrag der Teuerung anpassen.

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