421.000
VSGLSP
CH-GR
Art. 85 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - 6. An Transportkosten
Finanzierung der Schulen - Beiträge des Kantons und der Schulträgerschaften
Art. 85 Volksschulgesetz, VSG · 6. An Transportkosten
1. Der Kanton leistet Pauschalbeiträge an die Schulträgerschaften für anrechenbare Schülertransporte. In Einzelfällen kann das Departement die Pauschalen erhöhen, wenn eine Anpassung der Schulstruktur Einsparungen für den Kanton zur Folge hat.
2. ...
3. ...