421.000
VSGLSP
CH-GR
Art. 81 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - 2. Für Angebote für fremdsprachige Kinder
Finanzierung der Schulen - Beiträge des Kantons und der Schulträgerschaften
Art. 81 Volksschulgesetz, VSG · 2. Für Angebote für fremdsprachige Kinder
1. Der Kanton leistet an Angebote für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler gemäss Artikel 39 einen Beitrag von 85 Franken pro anerkannte und erteilte Unterrichtseinheit.
2. Die Regierung kann den Beitrag der Teuerung anpassen.
3. ...