Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.000 VSGLSP CH-GR

Art. 7 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Kindergartenstufe

Schul- und Bildungsangebote - Schulstufen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (105 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Volksschulgesetz, VSG · Kindergartenstufe

1. Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre.

2. Der Kindergarten fördert die schöpferischen Kräfte des Kindes und dessen körperliche, geistige, soziale und emotionale Entwicklung, bereichert die kindliche Erlebnis- und Erfahrungswelt und pflegt das sprachliche Ausdrucksvermögen.

3. ...

← Art. 6 Volksschulgesetz, VSG Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Gegenstand, Geltungsbereich Art. 8 Volksschulgesetz, VSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →