421.000
VSGLSP
CH-GR
Art. 50 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Leistungsaufträge
Organisation der Schule - Sonderpädagogische Massnahmen
Art. 50 Volksschulgesetz, VSG · Leistungsaufträge
1. Das Departement erteilt anerkannten Institutionen der Sonderschulung Leistungsaufträge. Grundlage für die Leistungsaufträge bildet die Angebotsplanung.