Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.000 VSGLSP CH-GR

Art. 17 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Internationale Privatschulen

Schul- und Bildungsangebote - Privatschulen, Privatunterricht und Spitalschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (105 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Volksschulgesetz, VSG · Internationale Privatschulen

1. Die Regierung kann internationale Privatschulen bewilligen, in denen vorwiegend in einer Fremdsprache unterrichtet wird, sofern der Lehrplan im Übrigen erfüllt wird.

← Art. 16 Volksschulgesetz, VSG Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Gegenstand, Geltungsbereich Art. 18 Volksschulgesetz, VSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →