421.000
VSGLSP
CH-GR
Art. 17 Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Volksschulgesetz, VSG) - Internationale Privatschulen
Schul- und Bildungsangebote - Privatschulen, Privatunterricht und Spitalschulen
Art. 17 Volksschulgesetz, VSG · Internationale Privatschulen
1. Die Regierung kann internationale Privatschulen bewilligen, in denen vorwiegend in einer Fremdsprache unterrichtet wird, sofern der Lehrplan im Übrigen erfüllt wird.