370.140
CH-GR
Anwendbares Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Graubünden
Gesetzestext (1 Artikel)
Art. 1 Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in Verfahren vor dem Justizgericht - Anwendbares Recht
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1. Die Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Obergericht gilt für die Gebühren für die Ausfertigung und Mitteilung von Entscheiden sowie für den Ersatz der Barauslagen vor dem Justizgericht sinngemäss.