Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
370.130 VERVOAGE CH-GR

Art. 10 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (VERV) - Vorgaben an den Entscheid 1. Allgemeine Vorgaben

Entscheide
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 VERV · Vorgaben an den Entscheid 1. Allgemeine Vorgaben

1. Entscheide und Beilagen haben in der Regel das Format PDF oder PDF/A. Die Behörde kann Beilagen in einem anderen, gebräuchlichen Dateiformat versenden.

← Art. 9 VERV Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (VERV) - Gegenstand Art. 11 VERV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →