Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
370.120 VKVOSPA CH-GR

Art. 10 Verordnung über die Kosten in Verwaltungsverfahren (VKV) - Reduzierte Kostenpflicht

Verfahrenskosten
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Art. 10 VKV · Reduzierte Kostenpflicht

1. Unterliegt eine Partei nur teilweise, werden die Verfahrenskosten angemessen reduziert oder ganz erlassen.

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