Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
370.120 VKVOSPA CH-GR

Art. 1 Verordnung über die Kosten in Verwaltungsverfahren (VKV) - Gegenstand

Geltungsbereich
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Art. 1 VKV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Kosten, die unentgeltliche Rechtspflege und die Parteientschädigung in Verfahren vor kantonalen Verwaltungsbehörden sowie vor kantonalen Behörden und Organen, für deren Verfahren das Verwaltungsrechtspflegegesetz Anwendung findet.

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