Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
350.520 VEVOIE CH-GR

Art. 77 Verordnung über die Vollzugseinrichtungen im Kanton Graubünden (VEV) - Ergänzende Regelungen

Ausserdienstlicher Arrest
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (77 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 77 VEV · Ergänzende Regelungen

1. Im Übrigen gelten für den Vollzug des ausserdienstlichen Arrests die Regelungen für den Straf- und Massnahmenvollzug sinngemäss, soweit nichts anderes vorgesehen ist.

← Art. 76 VEV Verordnung über die Vollzugseinrichtungen im Kanton Graubünden (VEV) - Gegenstand

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →