350.520
VEVOIE
CH-GR
Art. 70 Verordnung über die Vollzugseinrichtungen im Kanton Graubünden (VEV) - Ergänzende Regelungen
Vorläufige Festnahme, Untersuchungs-, Sicherheits- und Auslieferungshaft
Art. 70 VEV · Ergänzende Regelungen
1. Im Übrigen gelten für die vorläufige Festnahme, die Untersuchungs-, die Sicherheits- und die Auslieferungshaft die Regelungen für den Straf- und Massnahmenvollzug sinngemäss, soweit nichts anderes vorgesehen ist.