350.520
VEVOIE
CH-GR
Art. 26 Verordnung über die Vollzugseinrichtungen im Kanton Graubünden (VEV) - 5. Bücher, Zeitungen und Abonnemente
Straf- und Massnahmenvollzug - Justizvollzugsanstalten - Vollzugsalltag
Art. 26 VEV · 5. Bücher, Zeitungen und Abonnemente
1. Die Justizvollzugsanstalten stellen den eingewiesenen Personen eine Auswahl an Büchern und Zeitungen zur Verfügung.
2. Eingewiesenen Personen kann auf eigene Kosten die Anschaffung von Büchern bewilligt werden. Gleiches gilt für Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnemente, wobei die Zustellung direkt durch den Verlag zu erfolgen hat.